Leben am Existenzminimum

Der Artikel Abgewiesen vom Amt in der heutigen Süddeuschen Zeitung war Anlass für eine Anfrage, die ich heute gemeinsam mit meinen Kolleginnen Beatrix Zurek und Verena Dietl sowie meinem Kollegen Christian Müller gestellt habe.

Das Sozialreferat soll darstellen, wie es ältere Menschen bei Mietschulden unterstützt und wie ein Wohnungsverlust aufgrund dieser vermieden werden kann.

Eine Frage beschäftigt mich in diesem Zusammeinhängt ganz besonders: Wie kann es sein, dass der Sozialhilferegelsatz, der ja (und selbst das ist diskussionswürdig) den Betrag darstellt, den ein Mensch für ein menschenwürdiges Leben benötigt, durch Sanktionen und Darlehensrückzahlungen noch spürbar gekürzt werden kann? Wo ist der Posten im Regelsatz, der so überflüssig ist, dass man Monate oder Jahre ohne ihn leben kann?

Verwaltungshandeln wie im Artikel dargestellt mach mich wütend. Ich verstehe nicht, dass wir fast 80 Jahre alte Menschen, dass wir irgendjemanden, so behandeln. Teilweise sogar noch gesetzlich sanktioniert oder gewünscht.

Wenn der Regelsatz das Existenzminimum ist, dann darf er schlicht und ergreifend nicht gekürzt werden. Schon gar nicht um nahezu 20 % in Folge einer unverschuldeten Notlage. 

Ich hoffe, dass unsere Anfrage dazu führt, dass sämtliche existierenden Ermessensspielräume künftig im Interesse der Betroffenen genutzt werden. Sozialhilfe wird auch nicht „gewährt“. Auf Sozialhilfe, auf Unterstützung durch den Staat in einer materiellen Notlage, hat man einen Anspruch. Und auf diesen Anspruch hin hat jede Behörde dieses Landes zu zahlen. Ohne zu taktieren, ohne zu drangsalieren und immer mit dem Ziel, Not zu lindern, statt zu verschlimmern.